CORONAVIVUS: Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen in Frankreich
Um unternehmen die anhaltende Gesundheits-, Wirtschafts- und Sozialkrise zu bewältigen, hat die Regierung mehrere Maßnahmen angekündigt. Auch wenn die Antragsverfahren für alle diese Maßnahmen bisher nicht geklärt sind, AMATEOS, Ihr Buchhalter informiert Sie durch einen schnellen Überblick:
- Zahlungsfristen für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
- Kinderbetreuung
- Bezahlter Urlaub
- Kurzarbeit
- Telearbeit
Zahlungsfristen für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Sozialbeiträge:
Das USSRAF-Netzwerk gab heute die Möglichkeit bekannt, die Sozialversicherungsbeiträge für den 15. März 2020 um drei Monate zu verschieben.
Steuern:
Am 12. März kündigte der Präsident der Republik Zahlungsfristen für Steuern für Unternehmen mit Schwierigkeiten an.
Ohne die Modalitäten der Anwendung zum jetzigen Zeitpunkt zu präzisieren, ist das Common Law-Verfahren in Kraft.
17/03/2020: Es sei darauf hingewiesen, dass bisher nur direkte Steuern von diesem Spielraum betroffen sind. In einem internen Vermerk an die Steuerverwaltung wurden die Mehrwertsteuer und die Quellensteuer ausdrücklich ausgeschlossen. In demselben Vermerk heißt es jedoch, dass keine Strafe auf indirekte Steuern verhängt wird. Wir erinnern Sie jedoch daran, dass ein internes Memo einen geringeren rechtlichen Wert hat als das Gesetz, Verordnungen oder Verordnungen.
Kinderbetreuung
Die Schließung aller Schulen wurde ab Montag, 16. März, angekündigt. Geplant für mindestens 15 Tage, könnte es bis zu den Frühlingsschulferien erstrecken.
Für Eltern, die sich um ihre Kinder kümmern müssen, gibt es ein Ähnliches wie das Tagegeld mit folgenden Merkmalen:
1. Keine Wartezeit
2. Nur einer der beiden Eltern gleichzeitig (Ehrenurkunde zu erwarten)
3. Vorerst für maximal 20 Tage.
Bezahlter Urlaub
Jeder Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer, der bereits seinen Urlaub hinterlässt, um zu bewegen, um die Zeit der geringen Tätigkeit zu entsprechen.
Ein Arbeitgeber kann nicht von einem Arbeitnehmer verlangen, der sich außerhalb des gesetzlichen Rahmens nicht freigenommen hat (zweimonatige Kündigungsfrist).
Kurzarbeit
Der Präsident der Republik gab in seinem Freibetrag vom 12. März bekannt, dass der Staat die Kosten der Kurzarbeitvollständig übernimmt.
Die Modalitäten für die Umsetzung dieser Maßnahme müssen noch geklärt werden, da diese Deckung in der Regel das Ergebnis einer Arbeitslosenversicherung ist, die auf den Mindestlohn beschränkt ist und der Zuschlag zwischen Real- und Mindestlohn gebührenpflichtig ist.
17/03/2020: Wir warten immer noch auf ein Dekret zur Kurzarbeit.
Die vom Arbeitsministerium veröffentlichten Informationen enthalten jedoch (bisher keine Rechtsgrundlage):
- Unternehmen haben 30 Tage Zeit, um die Kurzarbeitmit rückwirkender Wirkung zu melden
- Die Teilaktivitätsregelung sollte 100 % der Von den Unternehmen gezahlten Vergütung bis zu einem Höchstbetrag von 4,5 SMIC umfassen.
Es sei darauf hingewiesen, dass noch immer keine Lohnsteuer auf die betreffenden Beträge erwähnt wird. Diese sollten auf CGS/CRDS beschränkt werden, die bei Gehältern rund um das SMIC nahe Null liegen würden.
Darüber hinaus wird auch die Frage der Tarifverträge, die eine Gesamtlohnunterhaltung bei Kurzarbeit gewährleisten, bisher nicht behandelt.
Telearbeit
Telearbeit auf Wunsch des Arbeitnehmers kann vom Arbeitgeber im heutigen Kontext im Rahmen der Sicherungspflicht des Arbeitnehmers nicht abgelehnt werden.
17/03/2020: Nach den Ankündigungen des Präsidenten der Republik am 15.03.2020 teilt das Arbeitsministerium mit, dass Telearbeit im Rahmen der Eindämmung nun die Regel ist und dass nur Tätigkeiten, die in diesem Zusammenhang nicht ausgeübt werden können, in der Lage sein werden, berufliche Reisen zu rechtfertigen. Daher ist es nunfür verpflichtet, dass der Arbeitgeber alle notwendigen Maßnahmen für telearbeit in Betracht zieht.